Stipendium

Alle Kollegiaten erhalten ein monatliches Stipendium in Höhe von € 800,–.

Ausländische Teilnehmer erhalten eine einmalige Mobilitätspauschale in Höhe von € 1.000,–, wenn sie für das Studienkolleg zu Berlin aus dem Ausland nach Berlin umziehen.

Stipendiaten mit Kind werden zusätzlich durch einen Kinderzuschlag gefördert.

Die Projektarbeiten werden zusätzlich finanziell unterstützt. Jedes Projektteam bekommt von der Geschäftsstelle eine Projektpauschale in Höhe von € 400,– pro Person zur Verfügung gestellt. Von der Projektpauschale sind alle in Zusammenhang mit der Projektarbeit anfallenden Kosten zu tragen. Das Anwerben von Drittmitteln ist nicht möglich.

Die Programm- und Verwaltungskosten für das Kolleg (rund € 10.000,– je Teilnehmer) werden von den beiden Trägerstiftungen übernommen.

Stipendiaten, die zurzeit im Ausland studieren und speziell für ihr Jahr in Berlin eine Förderung von einem anderen Geldgeber bekommen könnten, dürfen Stipendien anderer Stiftungen oder Institutionen (z.B. DFH, ERASMUS etc.), die unterhalb der Grenze von € 300,– monatlich bleiben, annehmen. Allerdings gilt dies nur unter der einschränkenden Bedingung, dass die Stipendiaten während des Kollegsjahres keiner bezahlten Nebentätigkeit nachgehen. Liegen die externen Stipendien über der genannten Grenze von € 300,–, so erfolgt eine Anrechnung.

Eine gleichzeitige finanzielle Förderung durch das Studienkolleg sowie ein anderes deutsches Begabtenförderwerk (KAS, FES, SDW, Max Weber Programm der Studienstiftung etc.) ist für Studierende deutscher Hochschulen nicht möglich. Natürlich können die Stipendiaten ideelle Mitglieder eines anderen Begabtenförderwerkes bleiben. Eine finanzielle Doppelförderung ist in dieser Konstellation jedoch nicht zulässig. Auch die Zahlung des monatlichen Büchergelds der Studienstiftung ruht für den Zeitraum der Kollegszugehörigkeit.